Keine Kinder, keine Rente

Die Rente basiert auf einem Generationenvertrag zwischen zwei Generationen. Diese Generationen entstehen dadurch, dass es Eltern und Kinder gibt. Es gibt Erwerbstätige und Renter. Wer keine Kinder hat, beteiligt sich nicht am Generationenvertrag.

Solange sich die Kinderlosen überhaupt nicht am finanziellen Kindesunterhalt beteiligen, gebührt die im Rahmen des Generationenvertrages erbrachte Alterssicherung ausschließlich den Eltern; die übrige Bevölkerung müsste für ihr Alter durch sonstige Vorkehrungen, z. B. eine Lebensversicherung, vorsorgen. Quelle

Keine Kinder, keine Rente.

2 Responses to “Keine Kinder, keine Rente”

  1. Mitleser

    Handelt es sich um einen Vertrag, wenn keine der Parteien gefragt wird, ob sie dem zustimmen?

    Antworten
    • donnerundpflicht

      Ja. Der Generationenvertrag ist ein symbolischer Natur und vom Typ des Gesellschaftsvertrags.

      Ich könnte dir auch ein anderes Beispiel nennen:

      1. Eine Heirat wurde arrangiert. Ohne die Zustimmung beider Beteiligten.
      2. Einer der beiden stellt fest, dass ihm die Heirat sehr gut gefällt.
      3. Die Heirat ist zum Vorteil desjenigen, dem sie gefällt und zum Nachteil des anderen. (Diese Person kann sich dessen bewusst sein oder auch nicht)

      Kann der Nutznießer dieses Unrecht rechtfertigen, indem er sagt, dass der Vertrag ohne seine Zustimmung geschlossen wurde? (Vielleicht sogar ohne sein Wissen)

      Es geht nicht um die Bezeichnung dieses Zusammenhangs, sondern darum, dass dieser Zustand besteht und er unmoralisch ist.

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